Ihre Spende für den Verbraucherschutz

Stand:
Sie möchten unsere Arbeit unterstützen? Mit Ihrer Spende sorgen Sie dafür, dass wir uns weiter als verlässlicher Partner für alle Verbraucherbelange stark machen können – für Sie, Ihre Familie, Nachbarn und Freunde.
Auch aus einer kleinen Spende kann Gutes gedeihen.
Off

Sie möchten unsere Arbeit unterstützen? Mit Ihrer Spende sorgen Sie dafür, dass wir uns weiter als verlässlicher Partner für alle Verbraucherbelange stark machen können – für Sie, Ihre Familie, Nachbarn und Freunde.

Helfen Sie mit, dass wir Sie auch in Zukunft unabhängig beraten und informieren sowie Ihre Interessen als Verbraucher gegenüber Politik, Unternehmen und Öffentlichkeit schlagkräftig vertreten können.

Schon mit einer kleinen Förderung können wir gemeinsam viel erreichen. Unterstützen Sie die Verbraucherzentrale Thüringen und richten Sie Ihre Spende an folgendes Spendenkonto:

Empfänger: Verbraucherzentrale Thüringen
IBAN: DE27 8207 0024 0130 3981 00
BIC: DEUTDEDBERF

Spenden bis zu 200 Euro können Sie ohne Spendenbescheinigung von der Steuer absetzen. Dafür fügen Sie Ihrer Steuererklärung die Buchungsbestätigung oder Ausschnitte Ihres Kontoauszugs bei.

Spenden von Anbietern, Unternehmensverbänden o.ä. würden unsere Unabhängigkeit und Anbieterneutralität gefährden. Wir können solche Spenden deshalb nicht entgegen nehmen.

Defekte Elektrogeräte warten auf ihre Reparatur.

Reparaturbonus: Ab sofort können wieder Anträge gestellt werden

Der Thüringer Reparaturbonus geht in die vierte Runde: Seit dem 15. Mai 2024 können wieder Anträge gestellt werden. Gefördert wird die Reparatur von Elektrogeräten. Wer sein Elektrogerät repariert, statt es zu entsorgen, bekommt die Hälfte der Kosten erstattet - und schont damit Umwelt und Geldbeutel.
Hausfront mit mehreren Balkonen mit Steckersolarmodulen

Neue Gesetze und Normen für Steckersolar: Was gilt heute, was gilt (noch) nicht?

Für Balkonkraftwerke gelten zahlreiche Vorgaben, die politisch oder technisch definiert sind. Was ist heute erlaubt und was nicht? Verschaffen Sie sich einen Überblick über Änderungen und Vereinfachungen.
Logos der Apps Facebook und Instagram auf einem Smartphone

Abo für Facebook und Instagram: Neue Klage gegen Meta

Geld bezahlen oder personalisierte Werbung sehen: Vor diese Wahl stellen Facebook und Instagram ihre Mitglieder seit November 2023. Die Verbraucherzentrale NRW klagt jetzt in einem zweiten Verfahren gegen den Betreiberkonzern Meta. Ein erstes Verfahren war bereits erfolgreich.