Erneut fegten schwere Sturmböen über Thüringen hinweg. Was tun, wenn Haus , Dach oder selbst Hausrat beschädigt worden sind? Tritt die Versicherung in jedem Fall für den Schaden ein? Kann ein Handwerker oder eine Werkstatt eigener Wahl mit der Beseitigung der Unwetterfolgen beauftragt werden? Worauf ist bei der Auftragsvergabe zu achten?
Grundsätzlich gilt, dass Unwetterschäden umgehend der Versicherung gemeldet werden müssen, damit zügig reguliert werden kann. Voraussetzung ist, dass der Betroffene gegen die finanziellen Folgen von Sturm versichert ist.
- Für Sturmschäden ab Windstärke 8 sind je nach Versicherungsfall die Gebäude-, Hausrat oder Kaskoversicherung zuständig.
- Hat der Sturm das Dach beschädigt, ist dies ein Fall für die Gebäudeversicherung.
- Ist im Gebäude befindlicher Hausrat in Mitleidenschaft gezogen worden, werden Schäden durch die Hausratversicherung abgedeckt.
- Hat der Sturm Dachziegel auf ein parkendes Auto geschleudert, ist die Teilkasko des Fahrzeughalters zuständig.
Die Verbraucherzentrale rät, alle Schäden durch Fotos zu dokumentieren. Bis zur Beseitigung der Unwetterfolgen durch einen Handwerker oder Kundendienst hat der Geschädigte zudem alles zu tun, um vorhandene Gefahrenquellen zu beseitigen oder zu sichern. Darüber hinaus sind die Versicherten verpflichtet alles zu unterlassen, was die Feststellung des Schadens durch die Versicherung erschweren könnte. Auf keinen Fall sollten deshalb beschädigte oder kaputte Gegenstände ohne Absprache mit der Versicherung entsorgt werden. Alle weiteren Schritte zur Schadensminderung und –beseitigung sind mit der Versicherung abzusprechen.
Werden Handwerker oder Kundendienste mit der Schadensbeseitigung beauftragt, rät die Verbraucherzentrale:
- Möglichst auf Firmen in der Region zurückgreifen, das spart Zeit und Kosten.
- Vor der Auftragsvergabe mehrere Kostenvoranschläge einholen. Bei Vertragsschluss möglichst einen Festpreis vereinbaren und Leistungsumfang konkret und verbindlich festlegen.
- Nach erbrachter Leistung die Arbeiten sorgfältig prüfen und abnehmen. Zeigen sich Mängel, sollten diese schriftlich erfasst und mit Foto dokumentiert werden.
Bei Fragen zu Versicherungen und Verträgen mit Handwerkern oder Kundendiensten können sich Verbraucherinnen und Verbraucher an jede Verbraucherberatungsstelle wenden.
Für weitere Informationen:
Eckehard Balke, Fachberater für Finanzdienstleistungen
Tel.: 03631 982219 (Verbraucherberatungsstelle Nordhausen)
Ralf Reichertz, Referatsleiter Recht
Tel.: 0361 55514-0
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
