Damit es später keinen Streit gibt, sollte der Auftrag für eine Teppichreinigung so konkret wie möglich schriftlich festgehalten und ein Festpreis vereinbart werden, rät die Verbraucherzentrale Thüringen. Wer schon bei der Auswahl des Kundendienstbetriebes aufpasst, kann sich manchen Ärger ersparen.
Klare Preisangaben zu allen Leistungen rund um die Teppichreinigung sowie genaue Informationen zu den Reinigungsverfahren, zum Service (bspw. kostenfreie Abholung/Lieferung) sowie zur Fachkompetenz des Betriebes sollten selbstverständlich sein. Skeptisch sollte man sein, wenn Unternehmen in Kleinanzeigen oder Flyern mit Tiefstpreisen werben, die alles unterbieten, was branchenüblich ist.
Der Preis für eine Reinigung richtet sich nach der Art des Teppichs und der Größe. Berechnet wird in der Regel nach Quadratmetern. Seiden- und Designer-Teppiche oder gar antike Stücke bedürfen besonderer Behandlung und sind somit preisintensiver als einfache Schlingenvelours-Teppiche. Wer eine Teppichreparatur vorhat, muss zudem mit weiteren Kosten rechnen. Auch hier sollte die Art der Reparatur konkret benannt werden, damit es nicht zu unliebsamen Überraschungen kommt. Selbstverständlich sollte es sein, dass auf dem Auftragsformular Name und Anschrift des Unternehmens sowie weitere Kontaktmöglichkeiten vermerkt sind. Auf keinen Fall sollte man den Teppich ohne schriftliche Vereinbarung herausgeben.
Ratsam ist es, sich vor Auftragsvergabe bei mehreren Unternehmen Informationen zu Preisen, Leistungen und Service einzuholen und diese zu vergleichen.
Für weitere Informationen:
Ralf Reichertz, Referatsleiter Recht
Tel.: 0361 55514-0
Erika Eccarius, Verbraucherberatungsstelle Erfurt
Tel.: 0361 3461111
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
