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Beratungsstellen

Service für Journalistinnen und Journalisten

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Thüringen

15.02.2012
Schwer chronisch krank – wer zahlt Therapie?

Ob durch Behinderung, Krankheit oder Unfall – wer eine langfristige und teure Behandlung braucht, hat oft ein weiteres Problem: die Budgetgrenzen des Arztes. Ein Hürde, die sich seit Kurzem überwinden lässt.

2010 erleidet Heinrich B. einen Schlaganfall. Der 64-Jährige ist halbseitig gelähmt und kann nicht mehr klar sprechen. Doch es geht bergauf. Mit viel Disziplin, mit Ergo- und Physiotherapie und regelmäßiger Logopädie verbessert sich sein Zustand langsam aber stetig. Dann die schlechte Nachricht: Sein Hausarzt eröffnet ihm, dass er keine weiteren Behandlungen verordnen könne, das Budget der Praxis sei überlastet.

Die Ehefrau von Heinrich B. wendet sich an die Erfurter Beratungsstelle der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). Berater Tino Pfabe weiß einen Ausweg. Er empfiehlt Elke B., für ihren Mann direkt bei der Krankenkasse eine Verordnung für mindestens ein Jahr zu beantragen. "Das ist seit Juli 2011 für schwer chronisch Kranke, wie zum Beispiel Schlaganfallpatienten, möglich", sagt Pfabe. Basis dafür ist eine neue Regelung in der Heilmittelrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA).

"Wie so oft, steckt aber auch hier der Teufel im Detail", erklärt der Erfurter UPD-Mitarbeiter. Bisher konnte sich die Krankenkasse in einigen Fällen das Geld für eine längerfristige Verordnung vom behandelnden Arzt zurückholen. Seit Anfang 2012 besteht dieses Risiko durch das neue Versorgungsstrukturgesetz nicht mehr. Pfabe: "Für alle schwer chronisch Kranken ist das eine gute Neuigkeit, denn sie sind bei der Antragsstellung auf die Unterstützung ihres Arztes angewiesen. Er muss bescheinigen, dass die Fortsetzung einer dauerhaften Behandlung medizinisch notwendig ist – und dies kann er jetzt ohne Angst vor Rückforderungen tun."

UPD-Tipp: Fragen Sie Ihren Arzt, ob er die Regelung im Versorgungsstrukturgesetz kennt und ob er bei Ihnen eine Therapie mit einer langfristigen Verordnung für sinnvoll hält. Wenn ja, bitten Sie ihn um die medizinische Bescheinigung und stellen Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag. Angehörige von Patienten brauchen dazu eine Vollmacht, die sie zusammen mit dem Antrag einreichen. Die Kasse muss über den Antrag innerhalb von vier Wochen entscheiden. Ansonsten gilt die Genehmigung nach Ablauf der Frist als erteilt.

Weitere Fragen zu langfristigen Verordnungen und darüber hinaus beantworten die Patientenberater in ihrer regionalen Beratungsstelle in der Erfurter Eugen-Richter-Straße 45 , über ihre Internet-Beratung (www.upd-online.de) und ein kostenfreies* Beratungstelefon:

Deutsch: 0800 0 11 77 22 (Mo bis Fr 10-18 Uhr, Do bis 20 Uhr)
Türkisch: 0800 0 11 77 23 (Mo und Mi 10-12 Uhr, 15-17 Uhr)
Russisch: 0800 0 11 77 24 (Mo und Mi 10-12 Uhr, 15-17 Uhr)

* Mobilfunktarife für die Beratung auf Deutsch abweichend

Mehr zur UPD:

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland - UPD gGmbH handelt in gesetzlichem Auftrag mit dem Ziel, die Patientenorientierung im Gesundheitswesen zu stärken. Einmal jährlich berichtet die UPD an den Patientenbeauftragten der Bundesregierung über Problemlagen im Gesundheitswesen. Die Arbeit wird gemäß § 65b SGB V aus Fördermitteln des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenversicherung finanziert. Die Beratung in russischer und türkischer Sprache fördert der Verband der Privaten Krankenversicherung. Die Gesellschafter der UPD sind der Sozialverband VdK Deutschland, der Verbraucherzentrale Bundesverband sowie der Verbund unabhängige Patientenberatung.


Kontakt für Rückfragen von Medienvertretern:

Tino Pfabe
Patientenberater

Unabhängige Patientenberatung Deutschland | UPD
Beratungsstelle Erfurt

Eugen-Richter-Straße 45 | 99085 Erfurt
tino.pfabe@upd-online.de | www.upd-online.de
Tel. 0361.555 14-47 | Fax 0361.555 14-46

Öffnungszeiten:
Mo 13:00 bis 17:00
Di 9:00 bis 13:00
Mi 9:00 bis 13:00
Do 13:00 bis 17:00 Uhr

Träger:
Verbraucherzentrale Thüringen e.V.

Vereinsregister Erfurt: VR 5
Umsatzsteuernummer: 151/142/16477
Vorstandsvorsitzender: Christian Gumprecht
Geschäftsführer: Dr. Ralph Walther


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Thüringen e.V.,Eugen-Richter-Straße 45, 99085 Erfurt
Sie finden es im Internet unter: http://194.245.141.86/link1030721A.html