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Service für Journalistinnen und Journalisten

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Thüringen

19.03.2008
Fördermitgliedschaft in Luftrettungsvereinen:
Verträge können bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung widerrufen werden

Auch nach Ablauf von zwei Wochen können Verträge zur Fördermitgliedschaft in Luftrettungsvereinen widerrufen werden, wenn die Widerrufsbelehrung nicht korrekt ist. Das teilt die Verbraucherzentrale Thüringen mit.

Viele Bürger insb. im Raum Nordhausen fühlen sich durch Presseberichte der letzten Tage zur Problematik Luftrettung völlig verunsichert. Betroffene können sich dazu in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Thüringen beraten lassen.


Für weitere Informationen:

Eckehard Balke, Tel. 03631/ 982219
e.balke@vzth.de



Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Thüringen e.V.,Eugen-Richter-Straße 45, 99085 Erfurt
Sie finden es im Internet unter: http://194.245.141.86/link418361A.html