Auch nach Ablauf von zwei Wochen können Verträge zur Fördermitgliedschaft in Luftrettungsvereinen widerrufen werden, wenn die Widerrufsbelehrung nicht korrekt ist. Das teilt die Verbraucherzentrale Thüringen mit.
Viele Bürger insb. im Raum Nordhausen fühlen sich durch Presseberichte der letzten Tage zur Problematik Luftrettung völlig verunsichert. Betroffene können sich dazu in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Thüringen beraten lassen.
Für weitere Informationen:
Eckehard Balke, Tel. 03631/ 982219
e.balke@vzth.de
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