Ein nicht unbeträchtlicher Teil der Gesamtkosten eines Kauf-oder Bauvorhabens muss in der Regel als verfügbares Eigenkapital vorgehalten werden. Ob und in welcher Form es sich lohnt, angespartes Kapital aus einer Kapitallebensversicherung in die Finanzierung einzubinden, hängt immer vom Einzelfall ab. „Eine Möglichkeit ist beispielsweise, die Versicherung zu kündigen und das Guthaben als Eigenkapital zu verwenden. Allerdings ist ein vorzeitiger Ausstieg aus einer Kapitallebensversicherung immer mit Verlusten verbunden“, weiß Eckehard Balke aus langjähriger Erfahrung als Baufinanzierungsexperte der Verbraucherzentrale. Meist ist der sog. Rückkaufswert sehr niedrig, weil Provisionen und Verwaltungskosten das angesparte Kapital dezimieren. Darüber hinaus gehen Überschussanteile verloren, die zu Vertragsende gezahlt werden. Bei der Entscheidung: Kündigen oder nicht, spielt auch der Versicherungsschutz eine Rolle. So sollten bei der Umstellung auf ein Hypothekendarlehen gegebenenfalls auch Kosten für eine Risikolebensversicherung bedacht werden.
Wer wissen möchte, ob die Kündigung oder Einbindung einer bestehenden Lebensversicherung in die geplante Baufinanzierung Sinn macht, kann sich an die anbieterunabhängige Baufinanzierungsberatung der Verbraucherzentrale Thüringen wenden. Hier werden auf Wunsch auch verschiedene Finanzierungsformen sowie Angebote durchleuchtet.
Termine können in jeder Beratungsstelle sowie telefonisch unter 0361/555140 vereinbart werden.
Für weitere Informationen:
Eckehard Balke, Fachberater Baufinanzierung
Tel. (03631) 982219
e.balke@vzth.de
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