Direkt zum Inhalt
  • Seite drucken
  • Seite empfehlen
  • Warenkorb
  • Fragen zum Auftritt?
  • Tipps zur Schriftgrößenänderung

Beratungsstellen

Service für Journalistinnen und Journalisten

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Thüringen

22.05.2008
Grauer Kapitalmarkt: Warnung vor teuren Interessengemeinschaften

Die Verbraucherzentrale Thüringen warnt Opfer des Phoenix-Geldanlageskandals, sich teuren Interessengemeinschaften anzuschließen.

Mit der Überschrift „Mythos Phoenix“ verschickte die Stiftung Deutscher Anlegerschutz in letzter Zeit mehrere Rundschreiben an Phoenix-Geschädigte. In den der Verbraucherzentrale Thüringen aus dem Jahr 2008 vorliegenden Schreiben bietet sie mit reißerischen Worten eine kostenlose Erstberatung für die Geschädigten durch sogenannte Stiftungsjuristen an. Unter anderem werden unnötig Ängste der Verbraucher vor der Verjährung ihrer Ansprüche gegenüber der Entschädigungseinrichtung für Wertpapierunternehmen (EdW) geschürt. Diese droht jedoch frühestens zum März 2010, so dass für die Betroffenen kein Grund zu sofortigem Handeln besteht. Es ist zu vermuten, dass die Erstberatung allenfalls einen unverbindlichen Informationscharakter trägt. Geschädigten, die die telefonische Beratung in Anspruch nehmen, werden wahrscheinlich weitere „Hilfeleistungen“ angeboten werden, die dann mit nicht unerheblichen Kosten verbunden sein können.

Hintergrund: Träger der Stiftung Deutscher Anlegerschutz ist der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS) mit Rechtsanwalt Philipp Wolfgang Beyer von der Rechtsanwaltskanzlei PWB aus Jena als Vorstand. Der Kurator der Stiftung, Herr Erich R. Jeske, fungiert gleichzeitig als Ansprechpartner der Rechtsanwaltskanzlei PWB für die Presse. Nachdem der DVS unaufgefordert Rundschreiben an Geschädigte der WBG Leipzig West AG gesandt hatte, warnte bereits die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mit Pressemitteilung vom 05.09.2007 vor dem „Hilfsangebot“ des Deutschen Verbraucherschutzrings. Gegen diese Pressemitteilung war der DVS vor das Landgericht Hamburg gezogen – ohne Erfolg. Mit Urteil vom 14.11.2007 AZ: 315 O 871/07 darf die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen nun u.a. behaupten, dass der Deutsche Verbraucherschutzring eine dubiose Interessengemeinschaft ist, deren Tätigkeit sich darauf beschränke, am Grauen Kapitalmarkt geschädigten Anlegern weitere Euros zu entlocken ohne dass diese mit einer Schadenswiedergutmachung rechnen können.

In der Gesamtschau aller Fakten, drängt sich der Verdacht auf, dass das Erstberatungsangebot weniger der Hilfe für die Betroffenen, sondern mehr dazu dient, Mandanten für die Stiftungsjuristen und die Rechtsanwaltskanzlei PWB zu generieren.

Für weitere Informationen:
Andreas Behn
Tel. (0361) 5551429 (interne Durchwahl, bitte nicht veröffentlichen)
a.behn@vzth.de


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Thüringen e.V.,Eugen-Richter-Straße 45, 99085 Erfurt
Sie finden es im Internet unter: http://194.245.141.86/link430171A.html