Seit einem Jahr ist die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft: Sie schreibt künftig für alle Gebäude, die verkauft oder neu vermietet werden sollen, einen Energieausweis vor, damit sich Mieter und Immobilienkäufer über den Energiebedarf ihres möglichen Wohnobjektes orientieren können. Fragen zum Energieausweis gibt es viele: Wodurch unterscheiden sich Verbrauchs- und Bedarfsausweise? Welche Angaben müssen enthalten sein? Welche Verfahren zur Berechnung gibt es? Wer kann einen Energieausweis ausstellen? In Acht nehmen sollten Verbraucher sich insbesondere vor Energieausweisen aus dem Internet: viele der zum Schnäppchenpreis angebotenen Papiere sind unvollständig, berechnen den Energiebedarf des Hauses falsch oder genügen den formalen Anforderungen nicht. Die Konsequenz: fühlen sich Mieter oder Käufer von fehlerhaften Bedarfskennwerten getäuscht, können sie vom Vermieter oder Verkäufer Schadenersatz verlangen.
Kompetente und unabhängige Auskünfte zum Thema Energieausweis geben die Energieberater der Verbraucherzentrale Thüringen. Termine können unter 0361-555140 vereinbart werden, eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie auch im Internet unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.
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Seit 30 Jahren begleitet die Energieberatung der Verbraucherzentralen den Verbraucher in eine energiebewusste Zukunft. Die rund 250 Energieberater der Verbraucherzentralen sind spezialisierte Architekten, Ingenieure und Physiker. Die Beratungsschwerpunkte reichen vom Stromsparen über Wärmedämmung und Heiztechnik bis hin zu erneuerbaren Energien. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale ist anbieterunabhängig und neutral. Sie ist ausschließlich den Verbraucherinteressen verpflichtet. Das wird durch die Förderung durch das Bundeswirtschaftsministerium garantiert.
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