Die Stadtwerke Erfurt führen zur Zeit noch verschiedene Prozesse gegen Kunden, die den Preiserhöhungen der Vergangenheit widersprochen und nicht gezahlt hatten.
Das Landgericht Erfurt, Kammer für Handelssachen, entschied am 23.09.2008, dass die SWE Energie GmbH Erfurt zum Nachweis der Billigkeit der Gaspreiserhöhungen der Vergangenheit die Preiskalkulationen offen zu legen hat. Das Unternehmen war der Meinung, den Billigkeitsnachweis bereits in anderen Verfahren erbracht zu haben. In diesen Verfahren hatte es jedoch bisher nur einfache Schreiben ihrer Wirtschaftsprüfer vorgelegt. Das Landgericht Erfurt geht davon aus, dass die Schreiben der Wirtschaftsprüfer zum Nachweis der Billigkeit der Gaspreiserhöhungen nicht ausreichen. Ob den Stadtwerken Erfurt der Nachweis der angemessenen Gaspreise gelingt, bleibt nun abzuwarten. Verbraucher, die in der Vergangenheit Widerspruch gegen die Erhöhungen der Gaspreise der Stadtwerke Erfurt eingelegt hatten, sollten diese aufrecht erhalten. Wer als Widerspruchsführer von den Stadtwerken Erfurt verklagt wird, sollte, soweit der Rechtsstreit vor dem Amtsgericht anhängig gemacht wird, eine Verweisung an das Landgericht Erfurt, Kammer für Handelssachen, beantragen.
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Dirk Weinsheimer
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