● Sind Abrechnungszeitraum, die abgerechneten Flächen und der Verteilungsschlüssel korrekt? Hier hilft der Vergleich mit dem Vorjahr.
● Sind die einzelnen Positionen wie Brennstoffkosten und Heizungsnebenkosten detailliert aufgeschlüsselt?
● Betragen die Betriebsstromkosten oder die Wartungskosten mehr als fünf Prozent der gesamten Brennstoffkosten? Gerade bei den Wartungskosten schleichen sich häufig Reparaturkosten in der Abrechnung ein, die der Mieter nicht zahlen muss. Eine Nachfrage beim Vermieter schafft Klarheit.
● Sind die monatlichen Vorauszahlungen berücksichtigt worden? Unbedingt nachrechnen!
Wer dennoch Zweifel an der Richtigkeit seiner Heizkostenabrechnung hat, sollte sie unbedingt von den unabhängigen Energieberatern der Verbraucherzentrale überprüfen lassen. Die sehen anhand der Rechnung auch, ob sich der Verbrauch im üblichen Rahmen bewegt oder ob Handlungsbedarf besteht. Einen Termin in Ihrer Nähe vereinbaren Sie bitte am zentralen Termintelefon unter 0361 55514-0, die nächstgelegene Beratungsstelle finden Sie auch unter
www.verbraucherzentrale-energieberatung.de. Für Rückfragen und nähere Informationen kontaktieren Sie bitte:
Ramona Siefke
Tel. 0361 55514-0
r.siefke@vzth.de
www.verbraucherzentrale-energieberatung.de Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

