Bei Verkauf oder Vermietung ohne gültigen Energieausweis drohen Bußgelder bis zu 15.000 Euro. Allerdings kann nicht jeder vom Verkäufer oder Vermieter die Vorlage eines Energieausweises verlangen: Einsicht in das Dokument haben nur ernsthafte Interessenten. Wer als Hauseigentümer sein Eigenheim weder verkaufen noch vermieten möchte, benötigt keinen Energieausweis.
Vorsicht sollten Gebäudeeigentümer bei Energieausweisen aus dem Internet walten lassen: hier offerieren zahlreiche Aussteller – wie Stadtwerke, Architekten, Ingenieure, Techniker, Handwerker und Abrechnungsfirmen – Plattformen mit Eingabemasken, mit deren Hilfe Energieausweis-Interessenten die notwendige Daten zur Erstellung von Verbrauchsausweisen selbst übermitteln können. Doch in einem aktuellen, von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen durchgeführten Test von 88 Internetplattformen fragte nicht einmal jeder fünfte Anbieter auch alle Pflichtdaten ab, die zur Ausstellung eines formal korrekten Energieausweises notwendig wären. Bereits im Frühjahr 2008 hatte ein erster Check von Eingabemasken und Datenblättern bei 97 Online-Anbietern ein niederschmetterndes Ergebnis geliefert – fast durchweg mussten die Verbraucherschützer die Note "mangelhaft" vergeben. Die vor einem halben Jahr angemahnten Verbesserungen haben sich offenbar nur wenige Anbieter zu Herzen genommen: Wichtige Faktoren zur Ermittlung des Energiekennwerts wie beheizte Kellerflächen, längere Leerstandszeiten oder die genauen Verbrauchszeiträume blieben bei zahlreichen Anbietern außen vor. Ob das Gebäude nachträglich gedämmt oder die Heizungsanlage erneuert wurde, fragte ein Drittel der Internetseiten auch beim Nach-Check immer noch nicht ab. Dabei sind diese Angaben zum baulichen Zustand des Gebäudes wichtige Größen, um die Plausibilität der vom Eigentümer übermittelten Daten zu überprüfen und sinnvolle Maßnahmen zur energetischen Sanierung vorzuschlagen – und Aussteller hierzu ausdrücklich verpflichtet! Ramona Siefke, Energiereferentin der Verbraucherzentrale Thüringen rät daher "Wenn überhaupt, sollten nur solche Ausweise online geordert werden, die neben der genauen Erfassung des Energieverbrauchs auch den baulichen Zustand des Gebäudes sowie die Art der Heizungstechnik abfragen. Zudem sollte ein Foto des Gebäudes – per Post oder online übermittelt – im Energieausweis Platz finden." Allerdings: Was der Verbrauchsausweis an energetischen Sanierungen vorschlägt, kann bloß ein Fingerzeig auf möglichen Bedarf sein. Eigentlich ist eine ausführliche Beratung und Begutachtung durch einen Experten unverzichtbar. Kompetente und unabhängige Auskünfte zum Thema Energieausweis, Gebäudemodernisierung und Fördermöglichkeiten geben die Energieberater der Verbraucherzentrale Thüringen.
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