Direkt zum Inhalt
  • Seite drucken
  • Seite empfehlen
  • Warenkorb
  • Fragen zum Auftritt?
  • Tipps zur Schriftgrößenänderung

Beratungsstellen

Service für Journalistinnen und Journalisten

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Thüringen

11.02.2009
Unerlaubte Telefonwerbung nimmt zu
Leichtgläubigkeit von Verbrauchern eiskalt ausgenutzt; Verbraucherzentrale Thüringen warnt vor spontanen und untergeschobenen Vertragsabschlüssen

Scheinbar günstige Telefontarife, dubioseGewinnspiele, Zeitschriftenabonnements – zunehmend werden Verbraucher am Telefon mit solchen Angeboten regelrecht überschüttet und zu Vertragsabschlüssen gedrängt. Immer mehr empörte Bürger beschweren sich bei der Verbraucherzentrale Thüringen und verlangen, dass derlei Geschäftsgebaren endlich ein Riegel vorgeschoben wird.
Fakt ist: Unerbetene Telefonwerbung ist unzulässig, verstößt gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb und kann von der Verbraucherzentrale abgemahnt werden. Dennoch ignorieren viele Firmen dieses Verbot und versuchen, die Unerfahrenheit und Leichtgläubigkeit vieler Menschen eiskalt auszunutzen und sie telefonisch zu Vertragsabschlüssen zu nötigen. Besonders dreist: Immer öfter wird sogar ein Vertragsabschluss behauptet, obwohl der Verbraucher am Telefon ausdrücklich ablehnte. Nicht selten folgen Schreiben mit Auftragsbestätigungen und Rechnungen, die dem ganzen Treiben Nachdruck verleihen sollen. Die Telefonnummern besorgen sich diese Firmen aus unterschiedlichen Quellen.
Silvia Georgi von der Verbraucherzentrale Thüringen kennt die unsauberen Tricks der Telefonabzocker. Grundsätzlich sei es zwar möglich, am Telefon mündliche Verträge abzuschließen, dennoch warnt Georgi eindringlich vor spontanen Abschlüssen, auch wenn sie in vielen Fällen widerrufen werden können. Ausnahme sind per Telefon vereinbarte Zeitschriftenabonnements, für die der Gesetzgeber ein Widerrufsrecht bislang ausdrücklich ausschließt. Wer sicher gehen will, lässt sich erst gar nicht auf Vertragsverhandlungen ein. Dies gilt umso mehr, wenn der Anruf unerbeten, also ohne vorherige Zustimmung erfolgt. Wer nicht Vertragspartner einer mit illegalen Methoden arbeitenden Firma werden will, wird in diesen Fällen auch das Angebot der Zusendung von Informationsmaterial dankend ablehnen. Kommt trotzdem eine Begrüßung als neuer Kunde und Vertragspartner ins Haus, empfiehlt es sich, erhobene Forderungen unmissverständlich zurück zu weisen und, gegebenenfalls Strafanzeige zu erstatten.

Für weitere Presseanfragen:
Silvia Georgi,Tel.: 03605 501483(mittwochs), 03631 982219(donnerstags),(interne Tel.-Nummern-bitte nicht veröffentlichen)


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Thüringen e.V.,Eugen-Richter-Straße 45, 99085 Erfurt
Sie finden es im Internet unter: http://194.245.141.86/link542011A.html