Die aktuelle Finanzkrise mit ihren verheerenden Auswirkungen hat private Sparer und Anleger zutiefst verunsichert. Anlässlich des diesjährigen Weltverbrauchertages fordert die Verbraucherzentrale Thüringen erneut einen besseren Verbraucherschutz bei Finanzdienstleistungen. Dazu gehören neben verschärften gesetzlichen Regelungen im Anlegerschutz vor allem einheitliche und verbindliche Dokumentationspflichten. "Banken und Finanzvermittler müssen verpflichtet werden, die Beratung für ihre Kunden beweissicher zu dokumentieren", fordert Christian Gumprecht, Vorstandsvorsitzender der Verbraucherzentrale Thüringen e.V. Die Beweislast müsse umgekehrt und die Verjährungsfristen von drei auf zehn Jahre verlängert werden, fordert der Verbraucherschützer. Im Interesse aller Anleger müsse der Markt für Finanzprodukte übersichtlicher werden. Darüber hinaus sei eine verbindliche Kennzeichnung aller Anlageprodukte längst überfällig.
Beratungsgespräche der letzten Monate erwecken den Eindruck, dass vor allem ältere und gutgläubige Bankkunden gezielt aus ihren sicheren Geldanlagen gelockt wurden, um ihnen provisionsträchtige Fonds oder Zertifikate zu verkaufen. Vielen Menschen wurde erst im Gespräch mit unseren Beratern klar, welche Anlagen ihnen eigentlich verkauft wurden. "Die aktuelle Krise zeigt erneut, wie wichtig eine produkt- und anbieterunabhängige Finanzberatung ist. Für Beratungen zu Finanzdienstleistungen reichen die vorhandenen Beratungskapazitäten jedoch nicht aus. Gegenwärtig müssen Verbraucher über vier Wochen auf einen Termin warten", so Vorstandsvorsitzender Gumprecht. Die Verbraucherzentrale Thüringen müsse daher finanziell und personell besser ausgestattet werden, um ihr Beratungsangebot ausbauen und noch mehr Menschen erreichen zu können.
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