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Beratungsstellen

Service für Journalistinnen und Journalisten

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Thüringen

19.06.2009
Patientenwille darf nicht ignoriert werden
Beratungsstelle Erfurt der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland begrüßt Klarstellung zur Patientenverfügung

Nach mehrjähriger Debatte hat der Bundestag jetzt eine gesetzliche Regelung für Patientenverfügungen beschlossen. Unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung muss der schriftlich festgelegte Wille des Patienten zu lebenserhaltenden Maßnahmen geachtet werden. Jeder Mensch hat das Recht für sich zu entscheiden, ob und welche medizinischen Maßnahmen in einer konkreten Situation ergriffen werden. Die Erfurter Beratungsstelle der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland begrüßt die Entscheidung des Bundestages, da sie mehr Rechtsklarheit und Rechtssicherheit im Umgang mit Patientenverfügungen schafft.

Jeder Mensch kann infolge eines Unfalls, einer schweren Erkrankung oder zunehmenden Alters in die Lage kommen, nicht mehr selbst seine Einwilligung in medizinische Behandlungen geben zu können. Durch das Abfassen einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht kann man für einen solchen Fall Vorsorge treffen.

Die Beratungsstelle Erfurt der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland gibt Hilfestellung für alle, die eine solche individuelle Patientenverfügung treffen wollen. " Es ist nicht einfach, sich mit Fragen, die Krankheiten, Sterben und Tod betreffen, auseinanderzusetzen. Wertvorstellungen und Glaubensüberzeugungen spielen dabei eine Rolle. Vor allem aber muss man sich über die Konsequenzen der eigenen Entscheidung klar werden", so Kai Kirchner von der Erfurter Beratungsstelle. Patientinnen und Patienten sollten sich deshalb ausreichend Zeit nehmen und alle Fragen in Ruhe überdenken.

Brauche ich unbedingt eine Patientenverfügung? Was sollte beim Abfassen einer Patientenverfügung inhaltlich und formal beachtet werden? Können Mustervordrucke verwendet werden oder soll die Verfügung so persönlich wie möglich verfasst werden? Ist eine notarielle Beglaubigung nötig? Welche medizinischen Situationen müssen beschrieben werden? Wann sollten die Verfügungen aktualisiert werden und wo können sie hinterlegt werden? Wie bekommt die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt meine Patientenverfügung?

Antwort auf diese und weitere Fragen gibt es in der Beratungsstelle Erfurt der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland. Geöffnet ist die Beratungsstelle immer dienstags von 9-12 und 13-16 Uhr, mittwochs von 9-12 Uhr sowie donnerstags von 9-12 und 13-18 Uhr. Es empfiehlt sich eine vorherige Terminvereinbarung unter 0361 5551447 oder 0361 555140.

Spezialberatungstag zum Thema Patientenverfügung ist am Donnerstag, 25. Juni 2009, von 9-12 und 13-18 Uhr, Terminvereinbarung unter Telefon 0361 5551447.



Unabhängige Patientenberatung Deutschland – UPD gGmbH
Beratungsstelle Erfurt
Eugen-Richter-Str.45, 99085 Erfurt
Tel. 0361 5551447 | Fax 0361 5551446
erfurt@upd-online.de | www.upd-online.de
Öffnungszeiten: Di 9-12/13-16 Uhr,
Mi 9-12 Uhr, Do 9-12/13-18 Uhr


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Thüringen e.V.,Eugen-Richter-Straße 45, 99085 Erfurt
Sie finden es im Internet unter: http://194.245.141.86/link580211A.html