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Service für Journalistinnen und Journalisten

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Thüringen

30.10.2009
Proinkasso bedrängt und nervt Verbraucher
Verbraucherzentrale rät: Nicht einschüchtern lassen

Viele ratsuchende Verbraucher wenden sich derzeit wegen bedrohlich klingender Mahnschreiben der Hanauer Firma Proinkasso GmbH an die Verbraucherzentrale Thüringen. Die Masche ist immer gleich, die Schreiben haben fast identischen Text: Das Inkassobüro behauptet, für den "Gewinnspieleintragungsservice" im Auftrag der Firma CC Profi mit Postfachadresse in Krefeld eine offene Forderung einzuziehen. Als Gewinnspiele werden u.a. "Deutsches Gewinnspiel" oder "Megachance" genannt. Die Verbraucher sollen innerhalb der nächsten sieben Tage ca. 130 € auf ein Konto bei der Volksbank Dreieich eG überweisen. Was es mit dem "Gewinnspieleintragsservice" auf sich hat, wie und wo die angeblichen Gewinnspiele ablaufen, wird hingegen nicht erwähnt. Lediglich der Inhaber der Firma CC Profi, Harun Akkaya, wird als "Abwickler für verschiedene Gewinnspieleintragungsdienste" genannt. Für den Fall der Nichtzahlung werden eine Reihe von Maßnahmen wie beispielsweise Mahnbescheid, Zwangsvollstreckung, Pfändung der Bezüge und Eintragung in entsprechende Schuldnerverzeichnisse angedroht.

Die Verbraucherzentrale Thüringen rät in diesen und ähnlichen Fällen:


  • Nicht bezahlen, wenn keine Anspruchsgrundlage besteht und kein echter Nachweis der Forderung seitens des Inkassobüros erbracht werden kann!

  • Auf keinen Fall aus Unkenntnis oder Angst die im Inkassoschreiben vorgeschlagene Ratenzahlungsvereinbarung unterzeichnen! Mit einer solchen Vereinbarung würde die Forderung anerkannt, man verliert die Möglichkeit sie zu bestreiten. Selbst eine eigentlich unbegründete Forderung müsste nunmehr bezahlt werden.

Besonders perfide und datenschutzrechtlich bedenklich finden die Verbraucherschützer, dass als angeblicher Beweis ein Tondokument im Internet aufgerufen werden kann. In einem mitgeschnittenen Gespräch soll das Zustandekommen des Vertrages untermauert werden. Weder das aufgezeichnete Gespräch noch der beispielhafte Gesprächstext stellen nach Auffassung der Verbraucherzentrale Thüringen einen Nachweis für ein Ja zu einem konkreten Vertragsschluss dar. Ein Mitschnitt eines Telefongespräches kann nur dann als Beweismittel dienen, wenn der Betroffene der Aufnahme ausdrücklich zugestimmt hat. Bei der Überrumpelungstaktik, die hier angewendet wird, ist es nach Meinung der Verbraucherschützer höchst fraglich, ob eine wirksame Einwilligung für die Aufzeichnung eingeholt wurde. Das Ganze sieht nach Meinung von Dr. Ralph Walther, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Thüringen, nach einer ganz üblen Abzocke aus: "Es werden vor allem Ältere angeschrieben, die zuvor offenbar unerlaubt angerufen wurden. Einzelheiten über die Gewinnspiele sind nicht in Erfahrung zu bringen, es soll schnell Geld überwiesen werden, es wird erheblicher Druck ausgeübt und der Datenschutz missachtet. Verbraucher sollten nicht zahlen und Telefongespräche dieser Art kurz und schmerzlos beenden."

Für weitere Informationen:
  • Dr.Ralph Walther, Geschäftsführer
Tel. 0361 55514-0
r.walther@vzth.de
  • Dirk Weinsheimer
Tel. 0361 55514-0
d.weinsheimer@vzth.de


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Thüringen e.V.,Eugen-Richter-Straße 45, 99085 Erfurt
Sie finden es im Internet unter: http://194.245.141.86/link629311A.html