Derzeit erhalten viele Thüringer Post von der Gebühreneinzugszentrale(GEZ). Dabei geht es um die Überprüfung persönlicher Bankdaten sowie eine schriftliche Bestätigung der Einzugsermächtigung. "Diese Schreiben sorgen für große Verunsicherung", so Andreas Behn, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Thüringen. "Viele Verbraucher sind in Sorge, ob die GEZ wirklich der Absender ist oder es womöglich Trittbrettfahrer auf die persönlichen Daten abgesehen haben."
Hintergrund der Massenpost ist die Einführung eines europaweit einheitlichen Lastschriftverfahrens, für das eine schriftliche Bestätigung des Kunden notwendig wird. Allerdings hat nach Ansicht der Verbraucherzentrale der von der GEZ verwendete Text für die Bestätigung der Einzugsermächtigung nichts mit dem neuen Recht zu tun, obwohl man sich im dazugehörigen Anschreiben ausdrücklich darauf beruft. So wurde der Mustertext des Zentralen Kreditausschusses nicht verwendet. Ebenso fehlt der Hinweis auf das neue Widerspruchsrecht, auch die von der Deutschen Bundesbank an die GEZ vergebene Gläubiger-Identifikationsnummer blieb unberücksichtigt. Aufgrund dieser Mängel wird die GEZ in nächster Zeit wohl erneut Post auf den Weg schicken müssen. Eine Verpflichtung zur Rücksendung der aktuellen Schreiben besteht nicht. Allerdings kann es nicht schaden, möglicherweise falsche Daten korrigieren zu lassen.
Für weitere Informationen:
Andreas Behn, Referent Finanzdienstleistungen
Tel. 0361 55514-0
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