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Beratungsstellen

Service für Journalistinnen und Journalisten

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Thüringen

18.11.2009
Patientenverfügungen sorgen noch immer bei Vielen für Verunsicherung
Neues Gesetz schafft aber mehr Rechtssicherheit

Grenzfragen zwischen Leben und Tod lassen den Menschen kaum los. Über kaum ein Thema wird daher intensiver unter Patienten diskutiert als über das Ob und Wie von Verfügungen. Schnell sind Zweifel da: Halten sich die Ärzte an die Verfügung? Muss ich das Dokument beglaubigen lassen? Wo bewahre ich die Unterlagen auf? Zwar hat die Politik das Thema Patientenverfügung in diesem Jahr gesetzlich geregelt. Dennoch fühlen sich viele Menschen genauso ratlos wie zuvor - und suchen Hilfe bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). Hier ein Beispielfall aus Erfurt.

Frau R. hat schon vor zwei Jahren eine Patientenverfügung erstellt. Nun ruft sie in der Beratungsstelle an und möchte wissen, ob die alten Verfügungen noch gültig sind, da es doch jetzt ein neues Gesetz gäbe. Der Berater bestätigt ihr, dass der Gesetzgeber zum 01.09.2009 die Patientenverfügung normiert hat. Damit sind die Rahmenbedingungen hierfür erstmalig gesetzlich geregelt.

Durch eine Patientenverfügung kann im Voraus schriftlich für den Fall der Entscheidungsunfähigkeit festgelegt werden, ob und in welcher Form ärztliche Behandlungen erfolgen sollen. Damit kann der Patient Einfluss auf spätere ärztliche Behandlungen nehmen, auch wenn er zum Zeitpunkt der notwendigen Behandlung nicht mehr ansprechbar ist. Er bestimmt dadurch selbst den weiteren Behandlungsablauf, was die Ärzte berücksichtigen müssen. So können auch bestimmte Heilbehandlungen und ärztliche Maßnahmen - zum Beispiel eine künstliche Ernährung - untersagt werden. Nur volljährige Personen, die in der Lage sind, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen, können eine Verfügung erstellen. Außerdem muss sie schriftlich abgefasst werden und erfordert eine eigenhändige Unterschrift. Eine notarielle Beglaubigung ist hingegen nicht erforderlich.

Wenn jedoch zum Beispiel eine beginnende Demenzerkrankung festgestellt wurde, kann eine Beglaubigung sinnvoll sein. Hier bestehen häufig Zweifel darüber, ob die Betroffenen noch in der Lage sind, Umfang und mögliche Konsequenzen der Verfügung zu verstehen.
Der Notar könnte in diesem Fall die Einwilligungsfähigkeit bestätigen.

Frau R. ist erfreut zu hören, dass ihre Patientenverfügung weiterhin gültig ist und nimmt das Angebot der Patientenberatungsstelle gerne wahr, ihre Vorsorgedokumente durchsehen zu lassen um zu überprüfen, ob alle wichtigen Aspekte berücksichtigt sind.

Tipp: Auch bei weiteren Fragen stehen die Berater der UPD telefonisch oder persönlich zur Verfügung.

  • Alle Beratungsleistungen sind kostenfrei.
  • Geöffnet ist die Beratungsstelle in der Erfurter Eugen-Richter-Straße 45 immer dienstags von 9-12 und 13-16 Uhr, mittwochs 9-12 sowie donnerstags 9-12 und 13-18 Uhr.
  • Termine können vereinbart werden unter 0361 5551447.
  • Kostenfreie Parkplätze befinden sich direkt vor der Beratungsstelle.


Ansprechpartner für weitere Informationen:

Kai Kirchner, Tino Pfabe
Patientenberater
Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD)
Beratungsstelle Erfurt
Eugen-Richter-Str.45, 99085 Erfurt
Tel. 0361 5551447 | Fax 0361 5551446
erfurt@upd-online.de | www.upd-online.de
Öffnungszeiten: Di 9-12/13-16 Uhr,
Mi 9-12 Uhr, Do 9-12/13-18 Uhr



Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Thüringen e.V.,Eugen-Richter-Straße 45, 99085 Erfurt
Sie finden es im Internet unter: http://194.245.141.86/link644241A.html