Dr. Böhm & Schneider versuchen zwar, ihren Schreiben durch eine cent-genaue Abrechnung mit Zinsen, Aktenzeichen und Vorgangsnummer einen seriösen und amtlichen Anstrich zu geben. In den Schreiben informieren "Dr. Böhm & Schneider – Finanzdienstleistungen" über einen "versprochenen Gewinn" von 946,72 Euro, der den Betroffenen noch nicht ausgezahlt wurde. Der nachträgliche Übergabetermin etwa "im Großraum Crawinkel" sei unbedingt einzuhalten.
Auf den zweiten Blick erkennt man jedoch die typischen Merkmale einer Einladung zur Kaffeefahrt: Die Rede ist von einem Rahmenprogramm mit kostenlosem Mittagessen, einer kostenlosen Hin- und Rückfahrt zur Gewinnübergabe sowie einer Zusatzprämie aus Lagerbestandsauflösungen, einem "nagelneuen Express-Kaffee-Automaten". Die Verbraucherzentrale Thüringen geht davon aus, dass zu dem angegebenen Termin nicht in großem Stil Gewinne übergeben werden, sondern den Betroffenen im Rahmen einer Verkaufsveranstaltung vielmehr Geld aus der Tasche gezogen wird.
Wer Fragen oder Vertragsprobleme im Zusammenhang mit Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen hat, kann sich an jede Verbraucherberatungsstelle in Thüringen wenden, Adressen und Öffnungszeiten findet man unter
www.vzth.de. Für weitere Informationen:
Erika Eccarius, Tel. 0361-34611-11
Dirk Weinsheimer, Tel. 0361 55514-0
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