Binnen zwei Wochen kann man Verträge, die auf der Straße abgeschlossen wurden, gegenüber dem Anbieter widerrufen – vorausgesetzt, man wurde ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt. Ohne Belehrung kann man in der Regel unbegrenzt widerrufen. Besteht der Verdacht, dass der Anbieter keine Genehmigung für seine Aktivitäten hat, sollte zudem das zuständige Ordnungsamt informiert werden.
Tipps der Verbraucherzentrale gegen Abzocke:
- Lassen Sie sich nicht von Versprechen wie "Einmalige Gelegenheit" oder "Sonderpreis" ködern. Hier sind geschulte Verkäufer am Werk, die gezielt und ideenreich die Aufmerksamkeit wecken wollen.
- Wer sich auf ein Gespräch einlässt, sollte zurückhaltend mit persönlichen Daten und Unterschriften umgehen.
- Bei Zeitschriften wird oft mit einem kostenlosen Testabo geworben. Die Unterschrift leistet der Verbraucher dann aber für ein normales Jahresabo. Lediglich die ersten zwei Monate sind kostenlos, anschließend kommt die Rechnung. Nicht selten wird mit rührseligen Geschichten nachgeholfen, in denen von "entlassenen Strafgefangenen", "armen Studenten" oder "ehemaligen Drogenabhängigen" die Rede ist.
- Informieren Sie sich genau über den Anbieter und die versprochene Leistung. Prüfen Sie Vergleichsangebote anderer Anbieter.Leisten Sie keine Vorkasse, auch wenn Vorteile versprochen werden.
- Wer unsicher ist, kann sich an eine Verbraucherberatungsstelle wenden und das Angebot anbieterneutral prüfen lassen.
Für weitere Informationen:Dirk Weinsheimer, Tel. 0361 55514-0
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