Heute Vormittag entschied der BGH in Karlsruhe, dass die seit den sechziger Jahren angewandte Kopplung des Verbraucherpreises für Gas an den Preis für leichtes Heizöl eine unangemessene Benachteiligung der Kunden darstellt.
Die sogenannte Gas-Ölpreiskopplung war Verbraucherschützern schon seit langem ein Dorn im Auge. Wenn in der Vergangenheit der Ölpreis stieg, war damit zeitversetzt eine automatische Anhebung der Gaspreise verbunden und zwar unabhängig davon, wie viel die Gasversorger tatsächlich im Einkauf zahlten. So verteuerte sich in der Heizperiode 2004/2005 das Gas für Endkunden stark, obwohl die Importpreise nur schwach gestiegen waren. Die Gaskonzerne strichen damals satte Zusatzgewinne ein. Als sich andererseits der Preis für Rohöl im Sommer 2008 um ein Drittel verringerte, kamen entsprechende Preissenkungen bei Gaskunden nicht an, wie eine Studie der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen 2009 nachwies.
Die Verbraucherzentrale Thüringen begrüßt das aktuelle BGH-Urteil als einen wichtigen Schritt zu mehr Markttransparenz. Zukünftig werden für die Preisfindung beim Gas realitätsnähere Verfahren gefunden werden müssen. Wahrscheinlich ist die Orientierung an Börsenpreisen. "Das ist nicht zwingend immer nur mit niedrigeren Preisen verbunden", so Ramona Ballod von der Verbraucherzentrale, "es kann aber schon von mehr Transparenz und einer Belebung des Wettbewerbs ausgegangen werden." Die Verbraucherzentrale Thüringen empfiehlt Verbrauchern, von ihrem Recht auf freie Anbieterwahl Gebrauch zu machen. In Thüringen sind inzwischen viele Alternativanbieter am Markt.
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Ramona Ballod
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