Kunden von Fluglinien haben ab sofort die Möglichkeit, bei einer Online-Umfrage der Verbraucherzentralen über ihre Erfahrungen mit der Inanspruchnahme von Fluggastrechten zu berichten. Auch die Verbraucherzentrale Thüringen ruft Betroffene auf, unter www.vzth.de mitzuteilen, wie Fluggesellschaften mit Mängelansprüchen ihrer Passagiere umgehen. "Wir werden prüfen, wie die Rechte der Fluggäste in der Praxis umgesetzt werden und wo es Mängel gibt", so Dr. Ralph Walther, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Thüringen e.V.
Ob Vulkanasche oder Fluglotsenstreik – bei Störungen des Flugverkehrs bleiben Reisende häufig nicht nur auf Flughäfen, sondern auch auf Zusatzkosten sitzen. Zwar haben Betroffene bei Verspätung und Flugausfall laut EU-Verordnung Ansprüche auf Betreuung und in bestimmten Fällen auf Entschädigung, doch dazu müssen sie ihre Rechte kennen und durchsetzen. Mit der praktischen Umsetzung der Fluggastrechte scheint es nach dem Eindruck der Verbraucherschützer jedoch Probleme zu geben.
Klarheit soll nun eine Online-Umfrage der Verbraucherzentralen bringen, in der Flugreisende bis Ende September im Internet berichten können, mit welchen Mängeln sie es konkret zu tun hatten, ob sie Ansprüche an die Fluggesellschaften gestellt haben und wie diese damit umgegangen sind. Auch nützliche Informationen über die Rechte von Flugreisenden sind unter dieser Internetadresse zu finden. Die Ergebnisse der vom Bundesverbraucherschutzministerium finanzierten Umfrage werden im Herbst der Öffentlichkeit vorgestellt.
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