Ab 1. Juli 2010 müssen fertig verpackte Bio-Lebensmittel europaweit mit einem neuen EU-Bio-Logo gekennzeichnet werden, darauf weist die Verbraucherzentrale Thüringen hin. Das neue Logo soll Bio-Produkte europaweit einheitlich erkennbar machen. Es zeigt zwölf weiße Sterne auf grünem Grund, die zusammen ein stilisiertes Blatt darstellen. Das deutsche Bio-Siegel kann weiterhin zusätzlich genutzt werden. "Beide Siegel müssen die Vorgaben der EU-Öko-Verordnung erfüllen und stehen für einen Mindeststandard bei Biolebensmitteln, der sich durch das neue Logo praktisch nicht geändert hat", informiert Petra Müller, Ernährungsreferentin der Verbraucherzentrale.
Neu ist, dass reine Bioprodukte künftig eine Herkunftskennzeichnung tragen müssen. "Allerdings ist der Informationswert der Hinweise "EU-Landwirtschaft" und "Nicht-EU-Landwirtschaft" wenig hilfreich", so Müller. Erst wenn 98 Prozent der landwirtschaftlich erzeugten Zutaten aus einem Land stammen, darf dieses als Herkunft auch konkret benannt werden.
Bestehen bleibt die Pflicht zur Angabe der Kontrollstellennummer. Sie ist für Verbraucher der nachvollziehbare Hinweis, dass es sich um ein kontrolliertes Bio- Lebensmittel handelt. Für Deutschland sieht die europaweit einheitliche Kennzeichnung der Kontrollstelle folgendermaßen aus: DE-ÖKO-000. Dabei steht DE für Deutschland, "ÖKO" für ökologisch und die drei Ziffern sind Platzhalter für die Nummer der Öko-Kontrollstelle.
Schon seit dem 7. April 2010 dürfen Bio-Lebensmittel das neue EU-Logo tragen. Bislang ist es aber erst bei sehr wenigen zu finden. Bio-Lebensmittel aus Nicht-EU-Ländern müssen nicht mit dem EU-Logo gekennzeichnet werden, eine freiwillige Kennzeichnung importierter Ware ist aber möglich. Auch lose Bioware ist von der Kennzeichnung ausgenommen.
Für weitere Informationen:
Petra Müller
Tel. 0361 55514-0
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