Der Förderstopp beim Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien wurde aufgehoben. Seit Montag können wieder Förderanträge nach der neuen Richtlinie gestellt werden. Die vor dem Programmstopp am 3. Mai gestellten und noch nicht bewilligten Anträge werden jetzt abschließend nach den alten Förderkonditionen bearbeitet. Im Zeitraum vom 4. Mai bis 11. Juli beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingegangene Anträge werden abgelehnt. Für nach den neuen Förderrichtlinien förderfähige Anlagen ist eine erneute Antragstellung möglich. Dazu wurden die Antragsfristen für Anlagen, die bereits länger als 6 Monate betriebsfertig sind, verlängert.
Nach den neuen Förderrichtlinien gibt es nicht mehr für alle der bislang förderfähigen Anlagen Geld. So fallen Anlagen in Neubauten vollständig aus dem Programm. Das gilt auch für Solaranlagen, die ausschließlich der Warmwasserbereitung dienen sowie luftgeführte Pelletöfen und Scheitholzvergaser. Für Wärmepumpen gelten höhere Effizienzanforderungen. Einzelne Fördersätze und Boni wurden gekürzt.
Wie eine neue Heizungsanlage effizient arbeitet, unter welchen Bedingungen sie in das Marktanreizprogramm fällt und wie Anträge erfolgsversprechend gestellt werden, dazu beraten die Fachingenieure der Energieberatung in der Verbraucherzentrale Thüringen. Unter der Telefonnummer 09001-3637443 (0,14 EUR/Min. aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise für Mobilfunkteilnehmer) können sich Verbraucher telefonisch beraten lassen oder einen Beratungstermin in der nächstgelegenen Beratungsstelle vereinbaren. Eine Terminvereinbarung ist auch möglich unter 0361-55514-0.
Für Rückfragen und nähere Informationen kontaktieren Sie bitte:
Ramona Ballod, Referatsleiterin Energie, Bauen, Nachhaltigkeit
Tel. 0361 55514-0
energie@vzth.de; www.verbraucherzentrale-energieberatung.de
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