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Beratungsstellen

Service für Journalistinnen und Journalisten

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Thüringen

24.01.2011
Winterschlussverkauf:
Jahrzehntelange Gewohnheiten sind geblieben

Verbraucherzentrale Thüringen informiert über Käuferrechte

Die gesetzliche Regelung, die einst den Sommer- und Winterschlussverkauf regelte, ist seit 2004 nicht mehr in Kraft. Heute dürfen Händler das ganze Jahr über Prozentzeichen an ihre Ware hängen. Die Zeiten, zu denen die Preise purzeln, sind längst nicht mehr nur die klassischen Schlussverkaufszeiten. Zudem lässt sich in Online-Shops mittlerweile das gesamte Jahr günstig einkaufen, vorausgesetzt, man vergleicht auch hier geduldig die Preise. Trotzdem sind die jahrzehntelangen Gewohnheiten nicht so schnell vergessen. Bereits im Dezember gibt es erste Reduzierungen mit dem Schlagwort "Sale". Heute sind im Schlussverkauf weder der Zeitrahmen noch die Sortimentsauswahl reglementiert. Geblieben sind aber folgende Regelungen:

Bei Mängeln: Reduzierte Preise heißt nicht reduzierte Rechte. Wenn die Ware beschädigt ist oder nicht funktioniert, kann der Kunde bis zu zwei Jahre nach Erhalt der Ware Nachbesserung, Reparatur oder Ersatz verlangen.

Reklamation von Ware mit angezeigten Fehlern: Auch Schlussverkaufsware muss fehlerfrei sein. Der Kunde hat dieselben Gewährleistungsrechte wie bei jedem Kauf. Wurde allerdings auf einen bestimmten Fehler hingewiesen und der Preis deshalb reduziert, kann dieser Mangel später nicht beanstandet werden.

Kassenzettel: Um bei Reklamationen keine Schwierigkeiten zu bekommen, sollte der Kaufbeleg über die Zeit der gesetzlichen Gewährleistung von 2 Jahren aufbewahrt werden.

Umtausch fehlerfreier Ware: Ob eine fehlerfreie Ware umgetauscht werden kann oder nicht darf der Verkäufer bestimmen. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht, der Umtausch ist eine Kulanzleistung des Verkäufers. Also aufgepasst und nachgefragt, welche Umtausch- oder Rückgabemöglichkeiten zu welchen Bedingungen bestehen! So kann der Händler bspw. nicht mehr originalverpackte Waren vom Umtausch ausnehmen. Weist der Händler deutlich darauf hin, dass eine bestimmte Ware vom Umtausch ausgeschlossen ist (z. B. Unterwäsche oder Socken), so will er damit deutlich machen, dass er fehlerfreie Ware auch aus Kulanz nicht zurücknimmt.

Achtung bei "Sale" im Internet oder beim Kauf per Versandkatalog: Hier haben Käufer grundsätzlich ein 14-tägiges Rückgaberecht.

Wer sich über seine Käuferrechte informieren möchte, kann sich an alle Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Thüringen wenden.

Für weitere Informationen:
Ralf Reichertz, Referatsleiter Recht
Tel.: 0361 55514-0




Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Thüringen e.V.,Eugen-Richter-Straße 45, 99085 Erfurt
Sie finden es im Internet unter: http://194.245.141.86/link837271A.html