Hintergrund:
Wenn Lebensmittelhersteller damit werben, dass ihre Produkte ohne Konservierungsstoffe, künstliche Aromen, Geschmacksverstärker oder Farbstoffe auskommen, so ist das meist Augenwischerei. Zu diesem Ergebnis kamen die Verbraucherzentralen nach einer Überprüfung von Produkten aus verschiedenen Lebensmittelgruppen. Nicht jeder deklarierte Verzicht auf Zusatzstoffe ist ein wirklicher Verzicht. Bei vielen Produkten werden die Stoffe einfach durch andere Zutaten ersetzt, die eine ähnliche Wirkung haben, jedoch nicht als Zusatzstoffe gekennzeichnet werden müssen. Die Verbraucherzentralen fanden bspw. heraus, dass bei etlichen Produkten, die laut Verpackungsangabe auf Geschmacksverstärker wie Glutamat verzichten, andere geschmacksverstärkende Zutaten, wie bspw. Hefeextrakte verwendet werden. Doch Hefeextrakte enthalten ebenfalls Glutamat, was jedoch nicht ausdrücklich gekennzeichnet werden muss. Fazit: Eine höhere Qualität bei Lebensmitteln, die explizit auf die Nichtverwendung von Zusatzstoffen hinweisen, ist kaum erkennbar. Das derzeitige Kennzeichnungswirrwarr trägt eher dazu bei, Verbrauchern beim Lebensmittelkauf eine falsche Verlässlichkeit vorzugaukeln. Schluss mit den Mogeleien, klare rechtliche Regelungen für Kennzeichnungen auf Etiketten, fordern deshalb die Verbraucherzentralen.
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