Direkt zum Inhalt
  • Seite drucken
  • Seite empfehlen
  • Warenkorb
  • Fragen zum Auftritt?
  • Tipps zur Schriftgrößenänderung

Beratungsstellen

Service für Journalistinnen und Journalisten

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Thüringen

05.04.2011
Marktanreizprogramm der Bundesregierung:
Verbesserte Förderung erneuerbarer Energien

Am 15. März 2011 sind neue Förderrichtlinien für das Marktanreizprogramm zur Förderung erneuerbarer Energien in Kraft getreten. Die Änderungen betreffen insbesondere Investitionszuschüsse für Solarkollektoren, für Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse sowie für Wärmepumpen im Gebäudebestand.
Die verbesserten Konditionen gelten ab sofort, allerdings nur bis zum Jahresende. Um die erhöhte Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss der Antrag also rechtzeitig vor dem 30. Dezember 2011 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht werden. Und so sehen die Änderungen im Detail aus: Die Basisförderung für Solarkollektoren bis 40 Quadratmeter Kollektorfläche zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung wird auf auf 120 €/m2 erhöht. Nach dem 30. Dezember 2011 beträgt die Förderung wieder 90 €/m2. Für den zusätzlichen Austausch eines alten Heizkessels ohne Brennwertnutzung gegen einen neuen Brennwertkessel wird der Bonus auf 600 Euro erhöht (sogenannter Kesseltauschbonus), nach dem 30. Dezember sinkt der Betrag auf 500 Euro. Die gleichen Konditionen gelten für den Kombinationsbonus für Solarthermie und Wärmepumpe beziehungsweise Solarthermie und Biomasse.

Emissionsarme Scheitholzvergaserkessel werden nun wieder pauschal mit 1000 Euro gefördert, wenn ihre Staubemissionen einen Grenzwert von max. 15 mg/m3 nicht überschreiten. Die bisherigen Förderungen bei Pelletöfen mit Wassertasche, Pelletkesseln (auch Kombinationskessel) und Holzhackschnitzelanlagen bleiben unverändert. Des Weiteren wurden die geforderten Mindestjahresarbeitszahlen von Wärmepumpen reduziert. Zudem gilt bei der Förderung für Wärmepumpen nun die Wärmeleistung anstatt der Wohnfläche als Bemessungsgrundlage. Das bisherige Förderniveau bleibt in etwa erhalten und beträgt zwischen 2.400 € bei Wärmepumpen in Einfamilienhäusern bis hin zu 11.400 € bei Wärmepumpen mit einer Wärmeleistung von 100 kW. Förderanträge für Wärmepumpen mit einer Wärmeleistung von mehr als 100 Kilowatt sind zukünftig bei der KfW und nicht mehr beim BAFA zu stellen.
Förderanträge können ab sofort gestellt werden, allerdings nur, wenn für dieselbe Maßnahme nicht bereits ein Antrag gestellt wurde.

Weitere Fragen zu Förderprogrammen und zur Nutzung erneuerbarer Energien in Wohngebäuden beantworten die Architekten und Ingenieure der Verbraucherzentrale Thüringen. Unter der Telefonnummer 09001 3637443 (0,14 EUR/Min. aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise für Mobilfunkteilnehmer) können sich Verbraucher telefonisch beraten lassen oder einen Beratungstermin in der nächstgelegenen Beratungsstelle vereinbaren. Eine Terminvereinbarung ist auch möglich unter 0361 55514-0.

Für Rückfragen und nähere Informationen kontaktieren Sie bitte:
Ramona Ballod, Referatsleiterin Energie, Bauen, Nachhaltigkeit
Tel. 0361 55514-0



Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Thüringen e.V.,Eugen-Richter-Straße 45, 99085 Erfurt
Sie finden es im Internet unter: http://194.245.141.86/link863011A.html