Entgelte für die Zusendung von Kontoauszügen, die nicht rechtzeitig am Auszugsdrucker abgerufen wurden, können Kunden der Deutschen Bank ab sofort zurückverlangen. Das vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erwirkte Urteil des Landgerichts Frankfurt ist rechtskräftig, die strittige Klausel damit unwirksam. Die Deutsche Bank hatte keine Berufung eingelegt.
Unterstützung finden betroffene Kunden bei den Verbraucherzentralen der Länder, so auch bei der Verbraucherzentrale Thüringen e.V., die einen Musterbrief bereithalten. Der vzbv hat das Urteil zum Anlass genommen, entsprechende Klauseln anderer Kreditinstitute ebenfalls zu überprüfen.
Urteil des LG Frankfurt/Main vom 08.04.2011 (2-25 O 260/10)
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Andreas Behn, Referent Finanzdienstleistungen
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