Verbraucher können einmal jährlich kostenlos eine Information darüber verlangen, welche persönlichen Daten Auskunfteien über sie gespeichert haben, welcher Score-Wert ermittelt wurde. Die Verbraucherzentralen werden im Rahmen einer bundesweiten Aktion die Erfahrungen der Verbraucher zusammentragen. Sie rufen alle Verbraucher auf, dieses kostenfreie Auskunftsrecht aktiv wahrzunehmen und ihre Erfahrungen zu schildern.
Alter, Job, Wohngegend, und, und, und…: Firmen wie die SCHUFA sammeln Daten von Millionen Deutschen und bewerten deren Kreditwürdigkeit. Sowohl der neue Energieversorger, der Handy-Anbieter als auch der Versandhändler prüfen still und leise, ob neugewonnene Kunden ein Sicherheitsrisiko darstellen und sie möglicherweise ihre Rechnungen nicht zahlen oder einen Kredit nicht bedienen. Eine automatische Bonitätsprüfung wird durchgeführt, die Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit auf Basis gesammelter Daten mit Hilfe eines ausgeklügelten Punkte- und Bewertungssystems ermittelt, ein so genannter Score-Wert errechnet. Nicht nur aussage¬kräftige Angaben über offene Rechnungen, Arbeitgeber, Zahlungsverhalten werden von Firmen und speziellen Auskunfteien wie etwa der SCHUFA gesammelt, sondern zum Teil fließen auch Merkmale wie Umzugshäufigkeit, Staatsange¬hörigkeit oder Wohnumfeld in die Kundenprofile mit ein.
Oft merkten die betroffenen Verbraucher erst, wenn der Handy-Vertrag abgelehnt wurde oder ein Versandhändler nur gegen Vorkasse liefern will, dass etwas mit ihrer Bewertung wohl nicht stimmt.
Kunden haben ein Recht zu wissen, welche Daten über sie bei Auskunfteien und Unternehmen gespeichert sind, welcher Score-Wert hinsichtlich ihrer Verhältnisse ermittelt wurde. Sie können und sollten prüfen, ob die gespeicherten Daten korrekt oder fehlerhaft sind. Seit April 2010 können Verbraucher einmal jährlich kostenlos eine Information darüber verlangen, welche persönlichen Daten Auskunfteien über sie gespeichert haben.
Die Verbraucher sollten dieses kostenfreie Auskunftsrecht aktiv nutzen, raten die Verbraucherzentralen. So können Verbraucher die über sie gespeicherten Daten prüfen, fehlerhafte Bewertungen leichter aufdecken und Korrekturen verlangen.
Die Verbraucherzentrale Thüringen e.V. möchte mehr wissen zur Zuverlässigkeit der Daten bei Auskunfteien und startet eine Erhebung zum Thema Auskunftsrecht und Scoring.
Die Verbraucherzentrale möchte die Erfahrungen mit dem neuen Auskunftsrecht zusammentragen. Sie ruft alle Verbraucher auf, sich zu informieren, welche Daten über sie bei Auskunfteien und Unternehmen gespeichert sind und welcher Score-Wert ermittelt wurde.
Einen Musterbrief zum Auskunftsrecht sowie eine Liste mit Adressen von Auskunfteien halten die Verbraucherschützer in ihren Beratungsstellen und im Internet unter www.vzth.de zum Download parat. Ihre Erfahrungen können die Verbraucher dann in einem Fragebogen eintragen.
Für weitere Informationen:
Ralf Reichertz, Referatsleiter Recht
Tel.: 0361 55514-0
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