Wie viele Kirschen enthält ein Kirsch-Fruchtgummi? Besteht die Geflügelwiener zum größten Teil aus Geflügelfleisch? Und enthält die Vanillecreme "mit echter Vanille" richtige Vanilleschote? Fragen, die sich dem Kunden vor dem Supermarktregal stellen. Seit nunmehr 10 Jahren soll eine Verpflichtung zur Mengenkennzeichnung Licht ins Dunkel bringen.
Seit langem müssen in der Zutatenliste alle Zutaten in der Reihenfolge ihres Gewichtsanteils aufgelistet sein. Wie viel dabei von den einzelnen Bestandteilen verwendet wurde, muss leider nur in wenigen Fällen angegeben werden. Die Regelung bestimmt, dass bei zusammengesetzten Lebensmitteln die Menge der zugesetzten wertgebenden bzw. kaufentscheidenden Bestandteile anzugeben sind, wenn
• die Zutat im Produktnamen genannt ist, wie Schinken auf der Schinkenpizza,
• die Zutat besonders hervorgehoben wird, z. B. durch Bilder oder Hinweise, wie "mit viel Milch" oder
• der Verbraucher mit der Verkehrsbezeichnung bestimmte Zutaten in Verbindung bringt, wie die Früchte bei Roter Grütze.
Ein Blick auf diese Kennzeichnungen offenbart dann häufig, dass die tatsächlichen Mengenanteile der oft vollmundig beworbenen Inhaltstoffe weit unter den Erwartungen der Käufer liegen.
Die im Grunde verbraucherfreundliche Regelung hat leider viele Ausnahmen. So muss eine mengenmäßige Kennzeichnung trotz Nennung im Produktnamen nicht erfolgen, wenn der Hersteller davon ausgeht, dass der Verbraucher nicht daran interessiert ist, weil er seine Kaufentscheidung nicht von der Menge dieser Zutat abhängig macht. Keine Mengenangabe auch dann, wenn die Zutat nur in kleinen Mengen zur Geschmacksabrundung verwendet wurde. Auch die Angabe, wie viel "Fruchtzubereitung" im Joghurt ist, sagt wenig über den tatsächlichen Anteil an Früchten aus. Denn die Zubereitung besteht zumeist größtenteils aus Zucker und Verdickungsmitteln.
Für weitere Informationen:
• Petra Müller
Tel. 0361 55514-0
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