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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Thüringen

08.09.2011
Pelletheizung: Neue Regeln für die Förderung

Effiziente Umwälzpumpe und hydraulischer Abgleich ab September Voraussetzung für Zuschuss

Eine Holzpelletheizung überzeugt viele Eigenheimbesitzer durch Komfort und Umweltfreundlichkeit, deshalb hat sich der Brennstoff schnell auf dem Markt etabliert. Zugleich lockt die Förderung aus dem Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien. Seit Anfang September gelten nun neue Voraussetzungen für den Zuschuss des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz BAFA).
"Die Zuschüsse erhält seit 1. September nur, wer mit der Pelletheizung zugleich eine effiziente Umwälzpumpe einbauen und einen hydraulischen Abgleich durchführen lässt", erklärt Ramona Ballod, Energieexpertin der Verbraucherzentrale Thüringen. Einbau von Anlage und Pumpe sowie der hydraulische Abgleich müssen von einem Fachbetrieb, also einem Heizungsinstallateur, durchgeführt werden. Private Verbraucher können als Nachweis einfach die Rechnung des Fachbetriebs zusammen mit dem ausgefüllten Antrag beim BAFA einreichen. Die geänderten Förderbedingungen gelten auch für den Einbau von Wärmepumpen sowie den Austausch von durch Solarkollektoranlagen unterstützten Heizkesseln.
Ramona Ballod hält beide Maßnahmen für mehr als sinnvoll: "Wir empfehlen Verbrauchern diese Maßnahmen in unserer Energieberatung schon seit langem." Der hydraulische Abgleich ermöglicht durch die Harmonisierung aller Heizungskomponenten einen effizienten und komfortablen Betrieb des Heizsystems. Außerdem ist er Voraussetzung für den Einsatz einer effizienten Pumpe, die den Stromverbrauch erheblich senkt – ganz im Sinne der ohnehin guten Umweltbilanz der Holzpellets. Deren Einsatz ist nämlich nahezu klimaneutral, da bei der Verbrennung lediglich die Menge an CO2 frei wird, die die Bäume während des Wachstums aufgenommen haben. "Beim Neubau oder der Renovierung einer bestehenden Anlage kann ein Holzpellet-Heizsystem also eine echte Alternative zu einer konventionellen Anlage sein", betont Ballod.
Bei Fragen zum Einsatz einer Pelletheizung sowie möglichen Fördermaßnahmen hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale: telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Beratung und Termine gibt es unter 018 – 809 802 400 (0,14 €/Min. aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise für Mobilfunkteilnehmer). Eine Terminvereinbarung ist auch möglich unter 0361 – 55514-0.


Für Rückfragen und nähere Informationen kontaktieren Sie bitte:
Ramona Ballod, Referatsleiterin Energie, Bauen, Nachhaltigkeit
Tel. 0361 55514-0

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Thüringen e.V.,Eugen-Richter-Straße 45, 99085 Erfurt
Sie finden es im Internet unter: http://194.245.141.86/link927131A.html