Zum Insolvenzverwalter wurde der Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr bestimmt.
Verbraucher, die noch Geld von dem insolventen Energieversorger zu bekommen haben, werden vom Insolvenzverwalter angeschrieben und erhalten ein Formular, mit dem sie die Forderung zur sogenannten Insolvenztabelle anmelden können.
Der Insolvenzverwalter hat bereits angekündigt, dass es einige Wochen dauern kann, bis alle Verbraucher angeschrieben wurden. Verbraucher, die bis zum 31.12.2011 kein Schreiben des Insolvenzverwalters erhalten haben, sollten dann ihre Forderung selbstständig anmelden.
Die Berater der Verbraucherzentrale sind beim Ausfüllen des Formulars behilflich.
Soweit noch nicht klar ist, wie hoch der Anspruch gegen TelDaFax ist, sollte der Insolvenzverwalter zunächst aufgefordert werden, eine Abrechnung zu erstellen.
Kommt der Insolvenzverwalter dieser Aufforderung nicht nach, helfen die Energieberater der Verbraucherzentrale Thüringen beim Errechnen des Anspruchs. Die Vereinbarung eines Termins ist allerdings notwendig.
Auf der Internetseite des AG Bonn (
www.ag-bonn.nrw.de) sind weitere Informationen zum Insolvenzverfahren der TelDaFax - Gruppe veröffentlicht. Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
