Direkt zum Inhalt
  • Seite drucken
  • Seite empfehlen
  • Warenkorb
  • Fragen zum Auftritt?
  • Tipps zur Schriftgrößenänderung

Ratgeber zum Thema:

Titelbild des Ratgebers zum Thema Bausparen

Bausparen


4,90 EURO
96 Seiten

Zum Ratgeber-Shop

Beratungsstellen

Service für Journalistinnen und Journalisten

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Thüringen

31.08.2011
Alles dicht im Oberstübchen?

Ab dem 31. Dezember 2011 schreibt die Energieeinsparverordnung eine Dämmung der obersten Geschossdecken verpflichtend vor. Ausgenommen sind lediglich Ein- und Zwei-Familienhäuser, die die Eigentümer bereits vor dem 1. Februar 2002 selbst bewohnt haben. Richtig verlegt, steigert die Dämmung aber nicht nur die Energieeffizienz, sondern senkt auch die Heizkosten – und spart so bares Geld.

"Eine 20 Zentimeter dicke Dämmschicht auf einem 50 Quadratmeter großen Dachboden eines typischen Altbaus spart rund 175 Euro im Jahr ein", erklärt Ramona Ballod, Energieexpertin der Verbraucherzentrale Thüringen. Und: Mit steigenden Energiepreisen erhöht sich das Einsparpotenzial nochmals. Bei einer angenommenen Preissteigerung von jährlich sechs Prozent können so im Laufe von 20 Jahren bis zu 8.000 Euro zusammenkommen. "Kaum eine Sanierungsmaßnahme rechnet sich besser und leistet dabei einen so großen Beitrag zum Klimaschutz", betont Ramona Ballod.

Der in der Energieeinsparverordnung geforderte Wärmedämmwert, auch U-Wert genannt, wird bereits mit dem Verlegen einer 16 Zentimeter starken Dämmschicht auf der Geschossdecke erreicht. Wer eine dickere Dämmschicht anbringt, kann zusätzlich Fördergelder von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erhalten – dabei kann auch eine schon vorhandene Dämmung angerechnet werden. Voraussetzung für die Förderfähigkeit ist die Ausführung der Maßnahme durch eine Fachfirma sowie die Bestätigung der verbauten Dämmstoffstärken und der angemessene Durchführung durch einen Sachverständigen.

Bei Fragen zur Durchführbarkeit einer Dachgeschossdämmung in den eigenen vier Wänden hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale: telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Beratung und Termine gibt es unter 018 – 809 802 400 (0,14 €/Min. aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise für Mobilfunkteilnehmer). Eine Terminvereinbarung ist auch möglich unter 0361 – 55514-0

Für Rückfragen und nähere Informationen kontaktieren Sie bitte:
Ramona Ballod
Tel. 0361 55514-0
r.ballod@vzth.de

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Thüringen e.V.,Eugen-Richter-Straße 45, 99085 Erfurt
Sie finden es im Internet unter: http://194.245.141.86/link927161A.html