Zwischen Kunden und Energieversorgern kann es zu Konflikten kommen, etwa im Zuge eines Anbieterwechsels oder über die Höhe von Bonus- und Abschlagszahlungen. Können sich Kunden und Unternehmen nicht einigen, bestand bisher nur die Möglichkeit einer gerichtlichen Klärung. Solche Gerichtsverfahren können sich über mehrere Jahre hinziehen und sind für Verbraucher und Unternehmen finanziell belastend. Abhilfe schafft nun die neue Schlichtungsstelle Energie. Verbraucher können dort auch dann ein Verfahren anstrengen, wenn das Unternehmen nicht Mitglied des Trägervereins ist. Jeder Energieversorger ist verpflichtet, am Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Kostenlose Streitschlichtung
Das Verfahren ist für die Verbraucher kostenlos, lediglich eigene Aufwendungen wie Porto oder ggf.Kosten für einen Vertreter müssen sie selbst bezahlen. Beschwerden können Betroffene postalisch, per Fax oder im Internet an die Schlichtungsstelle richten. Um einen Antrag zu stellen, müssen wichtige Unterlagen zur Hand sein: Name des Versorgers, Zählernummer, Kopien der Vertragsunterlagen, Allgemeine Geschäftsbedingungen und Schriftwechsel.
Die Spreu vom Weizen trennen
Ein Verfahren soll in der Regel nicht länger als drei Monaten dauern und mit einer Empfehlung des Ombudsmannes enden. Zwar ist diese nicht bindend. Anbieter, die Mitglied der Schlichtungsstelle sind, werden die Schlichtungssprüche jedoch anerkennen. Verbraucher sollten deshalb in Zukunft darauf achten, ob ein Energieversorger Mitglied ist. "Die Schlichtungsstelle wird dazu beitragen, im Markt die Spreu von Weizen zu trennen. Schwarze Schafe werden es künftig schwerer haben", so Ramona Ballod von der Verbraucherzentrale Thüringen
Kontakt Schlichtungsstelle:
Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Tel.: 030 / 27 57 240 - 0
www.schlichtungsstelle-energie.de
info@schlichtungsstelle-energie.de
Für Rückfragen und nähere Informationen:
Ramona Ballod, Dirk Weinsheimer
Tel. 0361 55514-0
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