Durch Unachtsamkeit und sorglosen Umgang mit Kerzen und Böllern kommt es jedes Jahr zu Unfällen mit Sach- und Personenschäden. Betroffene fragen sich dann, welche Versicherung für die Regulierung dieser Schäden aufkommt. Aber auch ohne konkreten Anlass sollte von Zeit zu Zeit der Versicherungsordner durchgesehen und auf Aktualität geprüft werden. Die Verbraucherzentrale hilft Ihnen dabei im Rahmen einer Spezialberatung.
Die Hausratversicherung deckt bis zur vereinbarten Versicherungssumme grundsätzlich alle Schäden an Gegenständen im Haushalt, die dem Versicherten durch Brand, Explosion, Diebstahl nach Einbruch, Vandalismus, Sturm oder Leitungswasser entstanden sind. Fangen bspw. durch brennende Kerzen die Gardinen Feuer, ist dies ein Fall für die Hausratversicherung. Allerdings darf der Geschädigte dabei nicht grob fahrlässig gehandelt haben, sonst kann es passieren, dass die Versicherung keinen Cent zahlt. Ob schuldhaftes Verhalten vorliegt und in welchem Umfang, muss in jedem Einzelfall geprüft werden.
Für Wohneigentümer ist eine Wohngebäudeversicherung unabdingbar. Sie ersetzt Schäden, die bspw. durch explodierende Feuerwerkskörper am Gebäude entstanden sind. Ob bspw. der Wintergarten, die Markise oder der Briefkasten auch dazu gehören, hängt davon ab, ob diese vom Versicherungsschutz mit erfasst sind.
Wer bei der großen Silvesterparty in Nachbars Wohnung einiges zu Bruch gehen lässt, sollte mit einer privaten Haftpflichtversicherung vorgesorgt haben. Diese Versicherung ersetzt in erster Linie Schäden, die anderen schuldhaft zugefügt wurden.
Wird beim Silvesterfeuerwerk das Auto beschädigt, haftet zunächst der Verursacher mit seiner Privathaftpflicht, vorausgesetzt, der Schaden wurde nicht vorsätzlich herbeigeführt. Kann nicht herausgefunden werden, wer für den Schaden verantwortlich ist, bleibt nur der Gang zur eigenen Autoversicherung. Die Teilkasko zahlt im Wesentlichen bei Brand, Diebstahl und Glasbruch am Auto. Die Vollkasko hingegen trägt zusätzlich das Risiko für Vandalismusschäden.
Wer sich Weihnachten oder Silvester selbst verletzt und ärztlicher Behandlung bedarf, erhält diese wie üblich im Rahmen seiner Krankenversicherung. Die private Unfallversicherung ist Ansprechpartner, wenn man sich beim Hantieren mit Feuerwerkskörpern verletzt und dauerhafte Schäden davonträgt.
Bei Fragen zum Versicherungsschutz können sich Verbraucher an ihre Verbraucherberatungsstelle wenden und einen Termin zur Spezialberatung vereinbaren.
Für weitere Informationen:
Marianne Stietz, Fachberaterin für Finanzdienstleistungen
Telefon: 03606 602867( Verbraucherberatungsstelle Heiligenstadt)
03601 440040 (Verbraucherberatungsstelle Mühlhausen)
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
